Fortbildung Strahlenschutz (obligatorisch)
Im Rahmen der seit 1.1.2018 vom BAG obligatorischen Fortbildung für das gesamte zahnmedizinische Praxispersonal (alle 5 Jahre / 4 Lektionen) werden in diesem Workshop das revidierte Strahlenschutzgesetz erläutert, die theoretischen Grundlagen des Röntgens aufgefrischt sowie die Fehlervermeidung bei Röntgenaufnahmen mit praktischen Beispielen erarbeitet.
Ohne Nachweis verfällt die persönliche Röntgenbewilligung