OPT-FR Zusatzausbildung
Mit dieser vom BAG und der SSO anerkannten Ausbildung erwerben Sie die extraorale Röntgenberechtigung zur Herstellung von OPT und FR (DVT ausgeschlossen)
Ohne diese Zusatzausbildung ist das Anfertigen von OPT und FR durch die DA oder PA nicht erlaubt. (Strahlenschutzverordnung vom 1.1.2018)
Der Ablauf und Umfang dieser Ausbildung ist durch die SSO, KWeR sowie der SGDMFR festgelegt.