Zusatzausbildung OPT oder OPT-FR
Mit dieser vom BAG und der SSO anerkannten Zusatzausbildung erwerben Sie als DA oder PA die extraorale Röntgenberechtigung zur Herstellung von OPT und FR (DVT ausgeschlossen)
Ohne diese Zusatzausbildung ist das Anfertigen von OPT und FR durch die DA oder PA nicht erlaubt. (Strahlenschutzverordnung vom 1.1.2018)