Intraorale Röntgenberechtigung (BAG anerkannt)
Sie haben die 2-jährige Lehre als Zahnarztgehilfin oder Dentalassistentin ohne Röntgenberechtigung abgeschlossen?
Sie sind im Besitz einer ausländischen Ausbildung und wollen als Dentalassistent*in in der Schweiz arbeiten?
Mit dieser Ausbildung erhalten Sie Ihre intraorale Röntgenberechtigung (BAG anerkannt), welche Sie auch legitimiert anschliessend die Zusatzausbildung OPT oder OPT-FR zu absolvieren