23. Sept. 2025KI in der Zahnarztpraxis

Datenschutz und Ethik in der Zahnarztpraxis

Künstliche Intelligenz ist faszinierend. Sie kann analysieren, formulieren, erinnern, strukturieren. Doch sobald Patientendaten im Spiel sind, stellt sich die zentrale Frage: Darf sie das überhaupt? Was technisch möglich ist, ist nicht automatisch erlaubt. Der Umgang mit sensiblen Informationen verlangt in Zahnarztpraxen besondere Sorgfalt, rechtlich wie ethisch.

KI und Datenschutz
nateejindakum/stock.adobe.com

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt

In der Schweiz (wie auch in der EU) gelten Gesundheitsdaten als besonders schützenswert. Bereits der Einsatz eines KI-Tools, das personenbezogene Informationen verarbeitet, fällt unter datenschutzrechtliche Bestimmungen. Dabei genügt es nicht, dass eine Plattform irgendwo versichert, «sicher» zu sein.

Entscheidend ist:

  • Wo werden die Daten gespeichert (z. B. Serverstandort)?
  • Wer hat Zugriff (etwa Anbieter oder Dritte)?
  • Was passiert mit den Daten nach der Nutzung?

Praxisteams sollten sich bewusst sein, dass die Weitergabe von Patientendaten an eine cloudbasierte KI-Anwendung ohne klare Rechtsgrundlage oder Einwilligung einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz darstellen kann. Ebenso wichtig: Auch Unternehmensinterna, wie interne Kalkulationen, QM-Abläufe oder Personalthemen, sollten nicht unreflektiert in frei zugängliche KI-Systeme geladen werden. Vertraulichkeit gilt auch für die Organisation.

Der sichere Einstieg

Die gute Nachricht: Viele KI-Anwendungen lassen sich sinnvoll nutzen, ohne jemals Patientendaten einzugeben. Ob für die Website, für Erklärtexte, Jahresgespräche oder interne Prozesse. Überall dort, wo es um allgemeine Inhalte oder anonyme Abläufe geht, ist der Einsatz unproblematisch.

Ein sicherer Umgang bedeutet:

  • Keine Klarnamen, keine Anamnesen, keine Krankengeschichten an öffentlich zugängliche Tools senden.
  • Keine Screenshots von Röntgenbildern, Scans oder Befunden ohne gesicherte Plattform verwenden.
  • Keine vertraulichen Unternehmensinformationen ungeschützt weitergeben.
  • Tools bevorzugen, die speziell für den medizinischen Bereich entwickelt wurden; z. B. Swiss-GPT oder AnyGuard Dental mit Schweizer Hosting.

Praxisbeispiel: ChatGPT im Team

In einer Zahnarztpraxis in Zürich nutzt die Praxisleitung ChatGPT
zur Vorbereitung von Jahresgesprächen, z. B. um passende Formulierungen für Feedback oder wertschätzende Gesprächseinstiege zu finden.
Ein konkreter Prompt lautete: «Ich leite ein Team von sechs Personen. Eine Mitarbeitende ist sehr engagiert, wirkt aber in letzter Zeit erschöpft. Bitte formuliere drei Gesprächseinstiege, die empathisch und motivierend sind.»
Die Ergebnisse halfen, das Gespräch strukturierter und sensibler zu führen – ganz ohne konkrete Namen oder persönliche Details preiszugeben.
Wichtig dabei: Die Praxis achtet darauf, dass niemals personenbezogene Informationen eingegeben werden. Keine Namen, keine konkreten Situationen mit Rückschluss auf Einzelpersonen. Stattdessen wird mit allgemeinen Rollenbeschreibungen und hypothetischen Szenarien gearbeitet.
Das Ergebnis: Das Team weiss, dass KI unterstützend, aber ano-nym genutzt wird. Die Leitung zeigt, dass ethischer Umgang mit Technik selbstverständlich ist. Die Qualität der Führungsgespräche steigt, ohne dass Datenschutz oder Vertrauensklima leiden.
Tipp: Eine kurze Teamrichtlinie zum KI-Einsatz, etwa als Anhang im Datenschutzkonzept, schafft Transparenz und Sicherheit.

Ethische Frage: Wie viel Verantwortung trägt die KI?

Recht ist das eine, Ethik das andere. Gerade im medizinischen Kontext stellt sich die Frage: Darf eine Maschine Empfehlungen geben, wenn es um Gesundheit geht? Wer trägt die Verantwortung, wenn die KI irrt?
Hier gilt ein einfacher Grundsatz: KI darf unterstützen, nicht entscheiden. Das Prinzip des «Human in the Loop» bedeutet: Die KI liefert Impulse, aber die Entscheidung bleibt beim Menschen. Eine Assistenzfunktion, kein Ersatz. So behalten Zahnärztinnen und Zahnärzte die Kontrolle; fachlich, menschlich und rechtlich.

Was ist in der Schweiz zu beachten?

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), in Kraft seit September 2023, verlangt für die Schweiz:

  • Transparenz: Patientinnen und Patienten müssen wissen, wenn KI im Einsatz ist.
  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für den klar angegebenen Zweck verwendet werden.
  • Datensicherheit: Technische und organisatorische Massnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen.

Für Zahnarztpraxen bedeutet das konkret

  • Einen internen Leitfaden zum KI-Einsatz oder einen Hinweis im Datenschutzkonzept einfügen.
  • Verträge mit KI-Anbietern sorgfältig prüfen, insbesondere hinsichtlich Hosting und Zugriff.
  • Bei sensiblen Anwendungen die informierte Einwilligung einholen; schriftlich und verständlich formuliert. Ergänzend zur mündlichen Information sollte die Datenschutzerklärung der Praxis entsprechend angepasst und ergänzt werden. Praktisch empfiehlt es sich, eine kurze Passage zum KI-Einsatz als Zusatzformular oder digitalen Hinweis bereitzustellen.

Unser Rat

Nutzen Sie KI dort, wo sie entlastet – aber halten Sie Patientendaten heraus, wenn Unsicherheit besteht. Setzen Sie auf Anbieter mit klarer Datenschutzstrategie oder nutzen Sie KI nur im internen Bereich. Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung bei Bedarf an – mit einfachen Mitteln lässt sich das professionell umsetzen.
Und vor allem: Bleiben Sie die Person, die entscheidet. Die KI ist ein Werkzeug, kein Ersatz für menschliches Urteilsvermögen.
Ergänzend zur mündlichen Information sollte die Datenschutzerklärung der Praxis entsprechend angepasst und ergänzt werden. Praktisch empfiehlt es sich, eine kurze Passage zum KI-Einsatz als Zusatzformular oder digitalen Hinweis bereitzustellen. Dabei kann auf datenschutzspezialisierte Plattformen zurückgegriffen werden. Speziell für den Gesundheitsbereich wurde die datenschutzkonforme ChatGPT-Lösung AnyGuard Dental entwickelt. Sie bietet praxiserprobte Module, die eine einfache und rechtssichere Nutzung von ChatGPT ermöglichen. Zahnarztpraxen profitieren dadurch von einem geringeren administrativen Aufwand bei gleichzeitig hoher datenschutzrechtlicher Sicherheit.

Fazit

KI kann vieles erleichtern, aber nicht alles ersetzen. Und vor allem: nicht ohne Verantwortung. Wer sich im Praxisalltag für KI entscheidet, sollte nicht nur den Nutzen, sondern auch den Schutz im Blick behalten. Denn Vertrauen ist und bleibt die wichtigste Währung in der Zahnmedizin.

Ihr Team vom Institut für angewandte Dentronik
Dr. Thomas Müller
Remo Capobianco
Dr. Felix Gamper

www.dentronik.ch

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