Aufruf des SSO-Präsidenten zur aktuellen Situation

Liebe Kolleginnen und Kollegen
 Wie der Bundesrat vergangenen Montag mitgeteilt hat, ist die Situation aussergewöhnlich
 und ernst. Die von ihm getroffenen Entscheidungen und angeordneten Massnahmen sollen
 die Bevölkerung schützen und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen.
 Die Botschaft des Bundesrates und seine Anordnung sind sehr klar: «Spitäler, Kliniken,
 Arztpraxen und Zahnarztpraxen dürfen keine nicht dringenden Eingriffe und Behandlungen
 mehr durchführen.»
 Ich kann Ihnen versichern, dass ich mir als Zahnarzt und Inhaber einer eigenen Praxis mit
 einer Assistenzzahnärztin (80 Stellenprozente) und einer Dentalhygienikerin (100
 Stellenprozente) der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Entscheidung auf unsere Praxen
 vollumfänglich bewusst bin. Die Praxisbetriebe müssen ihre Tätigkeit massiv einschränken
 und sich auf die dringenden Eingriffe und Behandlungen beschränken. Die ökonomischen
 Überlegungen dürfen in keiner Weise unsere Entscheidungen beeinflussen, die wir nun
 gemäss den Vorgaben des Bundesrates zu treffen gezwungen sind. Als Angehörige der
 Gesundheitsberufe müssen wir mehr als alle anderen mit gutem Beispiel vorangehen und
 unseren Anteil beitragen, um diese Epidemie einzudämmen.
 Gewiss, die zwingenden Anordnungen des Bundesrates lassen einen gewissen
 Interpretationsspielraum zu, aber dieser Raum ist klein. Es wäre unverantwortlich und illegal,
 die zahnärztlichen Aktivitäten nur pro forma einzuschränken und – abgesehen von einigen
 wenigen Behandlungen – fortzusetzen. Als zahnmedizinische Experten sind wir alle in der
 Lage, nach objektiven Kriterien zu bestimmen, was dringend ist und was nicht. Bei
 vorsätzlicher Widerhandlung gegen die Anordnungen des Bundesrates mit der Covid-19-
 Verordnung 2 drohen massive Strafbestimmungen (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre und
 Geldbusse).
 Es zeigen sich jetzt Unsicherheiten bezüglich Behandlungen durch Prophylaxeassistentinnen
 und Dentalhygienikerinnen. Die SSO ist nicht befugt, solche Behandlungen zu genehmigen
 oder zu verbieten; diese Entscheidung muss von den Behörden oder ihren Vertretern
 getroffen werden. Die SSO hat sich darauf beschränkt, den Begriff «dringende Behandlung»
 des Bundesrates und den Begriff «strukturschädigende oder potentiell strukturschädigende
 Abläufe und Zustände» des VKZS zu interpretieren. Es versteht sich von selbst, dass die
 Behandlung durch die PA diese Kriterien nicht erfüllt und nicht mehr durchgeführt werden
 kann. Allerdings war die SSO bis heute der Ansicht, dass in sehr seltenen Fällen die
 Verzögerung der Behandlung durch eine in einer Zahnarztpraxis tätige DH als potenziell
 schädlich für die Strukturen des Kausystems angesehen werden kann. Die Empfehlungen
 der Schweizerischen Gesellschaft für Parodontologie SSP, die die Spezialisten
 zusammenbringt und die Situation am besten beurteilen kann, erreicht uns zu Beginn des
 Nachmittags. Die SSP stellt fest: «Es scheint uns jedoch sinnvoll, die Dringlichkeit in ihrer
 einfachsten Form zu definieren: Schmerz oder Unfall. Daher können nicht alle Massnahmen,
 die darauf abzielen, eine Verschlechterung der zahnärztlichen oder parodontalen Situation zu vermeiden, als Notfall betrachtet werden. Daher sollte die Behandlung durch DH verboten
 werden.» Sie fügt hinzu: «Es ist möglich, dass einige Patienten die Folgen in Form von
 Zahnverlust oder Komplikationen erleiden, aber in der gegenwärtigen Situation hat das
 Kollektiv Vorrang vor dem Individuum.» Es ist klar, dass ein Patient mit
 Parodontalschmerzen als Notfall zu betrachten ist, aber es ist Sache des Zahnarztes, die
 Behandlung vorzunehmen.
 Ich bin mir Ihrer Erwartungen komplett bewusst: Sie möchten, dass die SSO die Behandlung
 durch Prophylaxeassistentinnen und Dentalhygienikerinnen eindeutig verbietet. Nichts in den
 vom Bundesrat auferlegten Massnahmen verbietet formell solche Behandlungen und wie ich
 bereits erwähnte, ist die SSO nicht befugt, Genehmigungen oder Verbote zu erteilen. Den
 kantonalen Behörden und den Kantonszahnärzten steht es hingegen frei, strengere
 Massnahmen zu erlassen, die Sie einhalten müssen. In der gegenwärtigen Situation
 liegt es an ihnen, Verantwortung zu übernehmen!
 Die Swiss Dental Hygienists sind für die Formulierung eigener Weisungen für unabhängige
 Dentalhygienikerinnen und -hygieniker verantwortlich.
 In dieser Ausnahmesituation ermutige ich Sie, Ruhe zu bewahren und wünsche Ihnen
 angesichts der Schwierigkeiten, die Sie erwarten, viel Kraft und versichere Ihnen, dass wir
 unser Bestes tun, um Sie so gut wie möglich zu unterstützen. Ich fordere Sie auf, die
 Bundesverordnung und die Weisungen Ihrer kantonalen Behörden wortwörtlich zu nehmen,
 und appelliere an Ihr Gewissen, Ihre Berufsethik und Ihr Verantwortungsbewusstsein, denn
 die Gesundheit der gesamten Bevölkerung dieses Landes steht auf dem Spiel!
Dr. med. dent. Jean-Philippe Haesler, Präsident der SSO
Quelle: www.sso.ch